Evaluation “Gender-Studies” – Anfrage im Bundestag (28.12.2022)

By Gender-Diskurs Apr 19, 2023

Evaluation “Gender Studies”
Anfrage im Bundestag (28.12.2022)

Drucksache 20/5096
28.12.2022

Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode


Kleine Anfrage der Abgeordneten
Dr. Marc Jongen,
Nicole Höchst,
Dr. Götz Frömming,
Dr. Michael Kaufmann,
Martin Reichardt,
Norbert Kleinwächter,
Barbara Lenk,
Matthias Moosdorf
und der Fraktion der AfD


Evaluation der Gender Studies durch den Wissenschaftsrat unter Berücksichtigung aller relevanten Einrichtungen in Deutschland

Laut Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrates (Juli 2022 bis Januar 2023) hat die Freie und Hansestadt Hamburg in „Absprache mit den anderen Bundesländern“ den Wissenschaftsrat mit Schreiben vom 26. November 2019 „um eine umfassende Evaluation der ,Gender Studies‘ unter Berücksichtigung aller relevanten Einrichtungen in Deutschland gebeten“. Der Wissenschaftsrat (WR) hat „zur Durchführung dieser Strukturbegutachtung“ eine Arbeitsgruppe gebildet, die die „Vorlage des Empfehlungsentwurfes in der zweiten Jahreshälfte 2023“ anstrebt (www.wissenschaftsrat.de/download/2022/Arbeitsprogramm.pdf?__bl ob=publicationFile&v=24xxx; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022).

Diese Evaluation der Gender Studies ist bei den Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien nicht ohne Resonanz geblieben. So bildeten die Fachgesellschaft Geschlechterstudien (FG) und die Konferenz der Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien (KEG) eine Task Force, „die mit dem WR im produktiven Austausch ist“ und „es übernommen hat, das Feld der Geschlechterforschenden so weit wie möglich laufend zum Prozess der Strukturbegutachtung zu informieren“ (www.netzwerk-fgf.nrw.de/fileadmin/media/media-fgf/do wnload/diverses/WR_Strukturbegutachtung_Geschlechterforschung.pdf; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022). Auf einer Konferenz der Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien im deutschsprachigen Raum Anfang Februar 2021 war die Rede von „einer sehr lebendige(n), trinationale(n) Diskussion, besonders in Bezug auf die wohl zentrale Frage, wie die Heterogenität, Komplexität, Interdisziplinarität und Dynamik der Gender Studies als wissenschaftlich zukunftsweisende Qualitätsmerkmale bei einer solchen Begutachtung herausgestellt und konsolidiert werden können“ (www.genderkonferenz.eu/downloads/2 021/Dokumentation{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}20KEG{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}202021.pdf, S. 3; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022). Im Weiteren ist davon die Rede, dass das „Wissenschaftsfeld“ Gender Studies „vielfach unterfinanziert“ sei und aufgrund „andauernder Konfrontation mit Vorbehalten und Skepsis“ unter einem „permanenten Erklärungs- und Legitimierungsdruck“ stehe (ebd.). Der oben angesprochenen Task Force sei ein „Dokument“ weitergeleitet worden, das zu einem „Positionspapier“ weiterent- wickelt werden soll, das dem WR als „Orientierungshilfe bei seiner Begutachtungsarbeit dienen soll“ (ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller drängt sich hier der Eindruck auf, dass seitens von FG und KEG aktiv Einfluss auf die Arbeit des WR im Sinne der Auffassungen dieser Einrichtungen genommen werden soll. Umso wichtiger wäre es vor die – Deutscher Bundestag Drucksache 20/5096 20. Wahlperiode 28.12.2022 sem Hintergrund mit Blick auf die Evaluationsarbeit des WR in den Augen der Fragesteller, auch Positionen zu berücksichtigen, die sich kritisch mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Gender Studies wissenschaftlichen Kriterien genügen.

An der Klärung dieser Frage besteht ein gesamtgesellschaftliches Interesse, da diese Studien mit Steuergeldern finanziert werden, wie u. a. der emeritierte Ökonomieprofessor Dr. Günter Buchholz hervorhob (www.gender-diskurs.de/2 020/02/offener-brief-evaluation-gender-studies/; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022). Es sei zu wünschen, so Dr. Günter Buchholz „dass die personelle Besetzung der Kommission den Anforderungen im Hinblick auf Wissenschaftstheorie, Methodik und Evaluationserfahrung unter besonderer Berücksichtigung der Nicht-Befangenheit zwecks Vermeidung von Interessenkollisionen gerecht werden wird“ (ebd.).

Hinzuweisen ist nach Auffassung der Fragesteller auch darauf, dass wesentliche Fragen, die Dr. Günter Buchholz und Dr. Wulf Krause zum Forschungsbereich Gender Studies und deren wissenschaftlichem Ertrag vorgelegt haben, bis heute nach Kenntnis der Fragesteller unbeantwortet geblieben sind (https://serw iss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/deliver/index/docId/405/file/Gender_Studie s_-_Die_Nieders{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}c3{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}a4chsische_Forschungsevaluation_und_ihre_offenen_F ragen.pdf; S. 23 bis 26; letzter Zugriff: 5. Dezember 2022) und deshalb in dieser Kleinen Anfrage mit Blick auf einige zentrale Fragen in leicht modifizierter Weise berücksichtigt worden sind (Fragen 1 bis 4).

Wie wichtig die Beantwortung dieser Fragen ist, zeigt nach Meinung der Fragesteller das immer wieder zu beobachtende Vorgehen von Vertretern der Gender Studies, jede Kritik an diesen Studien als „feindselig“ zu diskreditieren. Exemplarisch sei hier auf „GENDER. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft“ (Sonderheft 6, 2021) verwiesen, in der parlamentarischen Anfragen, die sich kritisch mit Gender Studies auseinandersetzen, mit Blick auf ihre „latente Tiefenstruktur“ „demokratie- und menschenfeindliche Standpunkte“ unterstellt werden, „die in eine demokratisch legitimierte Form gebracht werden“ (www.gender-zeitschrift.de/fileadmin/media/media-fgf/download/zeitschr ift-gender/GENDER_Sonderheft_6_Inhalt.pdf; S. 108; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022).

Eine Wertung wie diese, die nach Auffassung der Fragesteller den Versuch darstellt, den Gebrauch des parlamentarischen Fragerechtes als Ausdruck von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit zu denunzieren, um sich damit gegen Kritik zu immunisieren, verdeutlicht aus Sicht der Fragesteller die Notwendig- keit einer kritischen, unbeeinflussten Evaluierung der Genderwissenschaften durch den Wissenschaftsrat. Die Fragesteller befürchten aber, dass eine unbeeinflusste Evaluierung durch die o. g. Aktivitäten der FG und der KEG hintertrieben werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Kann die Bundesregierung angeben, aufgrund welcher Forschungsgegenstände die Gender Studies durch sie gefördert werden (wenn ja, bitte deren Themenstellungen im Einzelnen erläutern)?
  2. Aufgrund welcher wissenschaftlichen Erträge oder Resultate werden die Gender Studies seitens der Bundesregierung für förderwürdig erachtet (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13365, S. 9 bis 44, bitte die wesentlichen Erträge oder Resultate der Gender Studies erläutern)? Drucksache 20/5096 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
  3. Ist der Bundesregierung die Auffassung bekannt, dass es sich bei den „Gender Studies“ im Wesentlichen um Frauenforschung handeln soll, also um „Forschung von Frauen über Frauen für Frauen“ (Dr. Günter Buchholz; vgl. hierzu https://serwiss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/deliver/ index/docId/405/file/Gender_Studies_-_Die_Nieders{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}c3{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}a4chsische_Forschungsevaluation_und_ihre_offenen_Fragen.pdf; S. 2; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022)? Wenn der Bundesregierung diese Auffassungen bekannt sind und sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet hat, kann sie darlegen, worin der Unterschied zwischen Frauenforschung und Gender Studies besteht und inwie weit sie auch Männerforschung umfassen (bitte hier ggf. auch einen kurzen Überblick geben, welche Aspekte der Männerforschung im Rahmen der Gender Studies behandelt werden und in welchen bisher von der Bundesregierung geförderten Projekten [vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13365, S. 9 bis 44] diese Aspekte der Männerforschung Teil des Forschungsvorhabens waren)?
  4. In welcher Form sind die Ergebnisse der Gender Studies bisher in die Ausgestaltung von Gesetzen, Nationalen Aktionsplänen, Gleichstellungsinitiativen der Bundesregierung eingegangen (bitte diese politische Rezeption im Einzelnen anhand von Beispielen darstellen)?
  5. Kann die Bundesregierung mit Blick auf diejenigen Gender-Studies- Forschungsvorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Jahr 2010 gefördert wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13365, S. 9 bis 44), angeben, ob es seitdem geförderte Forschungsvorhaben gab oder gibt, die sich kritisch mit dem wissenschaftlichen Ertrag der Gender Studies ausei- nandergesetzt haben?
    a) Wenn ja, welche geförderten Forschungsvorhaben waren das (bitte einzeln aufzählen)?
    b) Wenn nein, muss daraus abgeleitet werden, dass kein Forschungsvorhaben für förderungswürdig erachtet wurde, das sich kritisch mit dem wissenschaftlichen Ertrag der Gender Studies auseinandersetzt?
  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Gründe die Freie und Hansestadt Hamburg in „Absprache mit den anderen Bundesländern“ hatte, eine umfassende Evaluation der Gender Studies unter Berücksichtigung aller relevanten Einrichtungen in Deutschland“ beim Wissenschaftsrat (WR) in Auftrag zu geben (wenn ja, diese Gründe bitte benennen und erläutern)?
  7. Kann die Bundesregierung angeben, was im Rahmen der in der vorhergehenden Frage angesprochenen Evaluation mit „Berücksichtigung aller relevanten Einrichtungen in Deutschland“ genau gemeint ist (wenn ja, bitte darlegen, ob „alle relevanten Einrichtungen in Deutschland“ erfasst und im Hinblick auf den wissenschaftlichen Ertrag der Gender Studies evaluiert werden sollen)?
  8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor dieser Beauftragung des WR im Jahr 2019 eine oder mehrere wissenschaftliche Evaluationen, die mit Bundesmitteln finanziert wurden und den wissenschaftlichen Ertrag der Gender Studies begutachten und bewerten sollten?
    a) Wenn ja, kann die Bundesregierung zu den Ergebnissen dieser Evaluationen nähere Angaben machen (bitte ggf. ausführen)? Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 3 – Drucksache 20/5096
    b) Wenn nein, kann daraus abgeleitet werden, dass es bis zur Beauftragung des WR im Jahr 2019 keine mit Bundesmitteln finanzierte Evaluation der Gender Studies gab (bitte auch darlegen, mit welchen Argu- menten dann die Förderung der Gender Studies gerechtfertigt wurde [vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13365, S. 9 bis 44])?
  9. Welchen Stellenwert nehmen die Gender Studies nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ressortforschung ein, und inwieweit gehen ihre Erkenntnisse in die wissenschaftliche Beratung ein (bitte auch angeben, welcher Art diese Erkenntnisse sind)?
  10. Wurde mit Blick auf die Besetzung der Arbeitsgruppe, die der WR für die Bearbeitung der „Strukturbegutachtung der Gender Studies“ eingesetzt hat, im Sinne des „Leitfadens der institutionellen Evaluation wissenschaftlicher Einrichtungen“ verfahren, gemäß dem in der vom Evaluationsaus- schuss eingesetzten Arbeitsgruppe „überwiegend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den für die zu evaluierende Einrichtung einschlägigen Disziplinen vertreten“ sein sollen (www.wissenschaftsrat.de/downlo ad/2021/Leitfaden_Evaluation_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=9; S. 9; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022)? a) Wenn ja, muss aus diesem Grundsatz abgeleitet werden, dass sich in der o. g. Arbeitsgruppe vor allem Vertreter der Gender Studies finden? b) Wenn nein, kann die Bundesregierung nähere Angaben darüber machen, ob sich in dieser Arbeitsgruppe auch Wissenschaftler befinden, die begründete Zweifel haben, dass die Gender Studies wissenschaftlichen Standards gerecht werden?
  11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob zu den Leitfragen der Eva- luation des WR mit Blick auf die Gender Studies auch jene Fragen gehören, die Dr. Günter Buchholz und Dr. Wulf Krause im Zusammenhang mit ihrer Stellungnahme zur Evaluation „Geschlechterforschung“ der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (Februar 2013) im Jahr 2014 zum Forschungsbereich und zum Thema „Gender Studies“ vorgelegt haben (https://serwiss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/deliver/index/docId/405/file/ Gender_Studies_-_Die_Nieders{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}c3{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}a4chsische_Forschungsevaluation_u nd_ihre_offenen_Fragen.pdf; S. 23 bis 26; letzter Zugriff: 5. Dezember 2022), und wenn ja, kann die Bundesregierung angeben, in welcher Form diese Fragen Eingang in die Evaluation des WR gefunden haben (bitte aus- führen)?
  12. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Strukturbegutachtung Gender Studies durch den WR die Gefahr von Befangenheiten, wenn in der in der vorhergehenden Frage angesprochenen Arbeitsgruppe „überwiegend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den für die zu evaluierende Einrichtung einschlägigen Disziplinen vertreten sind“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
    a) Wenn ja, hat die Bundesregierung in dieser Frage Kontakt mit dem Wissenschaftsrat aufgenommen (bitte ausführen, wie sich der WR zu dieser Frage gestellt hat)?
    b) Wenn nein, aufgrund welcher Argumente sieht die Bundesregierung hier keine Gefahr im Hinblick auf mögliche Befangenheiten? Drucksache 20/5096 – 4 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
  13. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einrichtung einer Task Force seitens der Fachgesellschaft Geschlechterstudien und der Konferenz der Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien nach Bekanntwerden der Strukturbegutachtung Gender Studies mit dem Ziel, „das Feld der Geschlechterforschenden so weit wie möglich laufend zum Prozess der Struk- turbegutachtung“ zu informieren, bzw. von der Absicht von FG und KEG, ein „Positionspapier zur Geschlechterforschung in Deutschland“ zu entwickeln, das dem WR als „Grundlage“ dienen soll, „den eigenen Prozess zu organisieren“ (www.netzwerk-fgf.nrw.de/fileadmin/media/media-fgf/down load/diverses/WR_Strukturbegutachtung_Geschlechterforschung.pdf; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022)?
    a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung in den dargelegten Aktivitäten von FG und KEG den Versuch, aktiv Einfluss auf den Prozess der Struktur- begutachtung zu nehmen, und gibt es hierzu seitens der Bundesregierung einen Austausch mit dem WR (wenn ja, bitte die Ergebnisse die- ses Austauschs darlegen)?
    b) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das in der vorhergehenden Frage angesprochene „Positionspapier zur Geschlechterforschung in Deutschland“ mittlerweile dem WR als „Grundlage“ zugegangen ist, um „den eigenen Prozess zu organisieren“ (wenn ja, bitte Angaben über die Inhalte dieses Papiers machen)?
    c) Wenn ja, hat sich der WR mit Blick auf die Versuche von FG und KEG, dem WR „Orientierungshilfen bei seiner Begutachtungsarbeit“ zur Verfügung stellen zu wollen (www.genderkonferenz.eu/downloads/ 2021/Dokumentation{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}20KEG{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}202021.pdf; S. 3; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022), eine Auffassung gebildet, und wie lautet diese ggf. (bitte ggf. diese Haltung begründen)?
  14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einschätzung der KEG, dass es sich bei den Gender Studies „um ein vielfach unterfinanziertes und gleich- zeitig überbeanspruchtes Wissenschaftsfeld“ handelt, und zwar nicht nur aufgrund hochschulspezifischer Gründe, sondern auch wegen einer „an- dauernden Konfrontation mit Vorbehalten und Skepsis und dem damit ver- bundenen permanenten Erklärungs- und Legitimierungsdruck“ (www.genderkonferenz.eu/downloads/2021/Dokumentation{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}20KEG{156c3611595440d9d8f52b8b8c183bc7816a8d3a10407121391e959d63816436}202021.pdf; S. 3; letzter Zugriff: 2. Dezember 2022), und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung der KEG und hat sie hieraus Konsequenzen gezogen (bitte ggf. darlegen, in welcher Form das geschehen ist)?

Berlin, den 14. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Deutscher Bundestag

20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/5096

 

Die Anfrage als PDF gibt es hier.

 

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